Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Klinikum Friedrichshafen GmbH. Seine vorrangige Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu beraten, zu überwachen sowie zu fördern und auf diese Weise die Entwicklung der Gesellschaft zu begleiten. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der Klinikum Friedrichshafen GmbH vom 2. Februar 2015 hat der Aufsichtsrat 14 Mitglieder.
Mitglieder des Aufsichtsrats
- Zwei vom Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen entsandte Mitglieder, die der Stadtverwaltung Friedrichshafen angehören müssen.
- Sieben vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen entsandte Mitglieder, die nicht Beschäftigte des Klinikums sein dürfen.
- Ein vom Gemeinderat entsandtes Mitglied, das über mehrjährige Erfahrung im kaufmännischen Bereich eines Wirtschaftsunternehmens verfügt und nicht Beschäftigter des Klinikums sein darf.
- Ein vom Gemeinderat entsandtes Mitglied, das über mehrjährige Erfahrung im Krankenhauswesen verfügt und nicht Beschäftigter des Klinikums sein darf.
- Zwei vom Betriebsrat der Gesellschaft entsandte Mitglieder, die Beschäftigte des Klinikums sein müssen.
- Ein von der Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG entsandtes Mitglied.
Aktuelle Mitglieder
- Ellio Schneider, Geschäftsführer Waldburg-Zeil Kliniken, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Marc Schuster, Stadt Friedrichshafen, Stadt- und Stiftungspflege
- Hans-Jürgen Bauer, Mitglied des Gemeinderats (CDU-Fraktion)
- Pascal Salomon, Mitglied des Gemeinderats (CDU-Fraktion)
- Dr. Dagmar Hoehne, Mitglied des Gemeinderats (FW-Fraktion)
- Dagmar Mader, Mitglied des Gemeinderats (Grüne Fraktion)
- Kai Nopper, Mitglied des Gemeinderats (SPD/Linke-Fraktion)
- Fuhrmann Philipp, Mitglied des Gemeinderats (Netzwerk für Friedrichshafen-Fraktion)
- Dr. Ralf Döschl, Mitglied des Gemeinderats (AfD-Fraktion)
- Christian Dummler, Geschäftsführer und CFO, Zeppelin GmbH
- Priv.-Doz. Dr. Lothar Jahn, Chefarzt Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH
- Matthias Schlunke, Krankenpfleger, Betriebsratsvorsitzender Klinikum Friedrichshafen GmbH
- Eberhard Böckler, Anästhesist, erster stellv. Betriebsratsvorsitzender Klinikum Friedrichshafen GmbH
Aufgaben des Aufsichtsrats
In einer Vielzahl von Angelegenheiten ist der Aufsichtsrat zuständig und nimmt die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahr. Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise:
- die Geschäftsführung zu beraten, zu überwachen sowie zu fördern
- den Wirtschaftsplan zu beschließen
- den Jahresabschluss zu beraten und die entsprechende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung vorzubereiten
- über Grundsatzentscheidungen über bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von beweglichem Vermögen zu beschließen
- die Wahl der Geschäftsführung und der Chefärztinnen und Chefärzte
- über den Abschluss von Miet-, Pacht-, Leasing- oder ähnlichen Verträgen zu beschließen
- über die Aufnahme von Darlehen, soweit sie nicht bereits im vom Aufsichtsrat genehmigten Wirtschaftsplan enthalten sind, zu beschließen
Für die Tochtergesellschaften der Klinikum Friedrichshafen GmbH hat der Aufsichtsrat des Klinikums darüber hinaus in diversen Angelegenheiten Beschlussempfehlungen für die dortigen Gesellschafterversammlungen abzugeben, beispielsweise zur Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses der Klinik Tettnang GmbH.