Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen ein Hinweisgebersystem zur Abgabe von Meldungen implementieren. Das Gesetz regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese am die vorgesehenen Meldestellen melden (hinweisgebende Personen).

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gewährt den hinweisgebenden Personen einen Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen durch die Meldung von Verstößen drohen könnten.

Beschwerde einreichen

Beschwerden nach dem LkSG und Compliance Hinweise (z.B. bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen Gesetze sowie interne Weisungen) online gemeldet werden. Dabei haben Sie die Wahl, möchten Sie anonym melden, oder vertraulich. Beides ist möglich.

Zum Hinweisgebersystem und LkSG Beschwerdesystem

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