Mitbringen elektrischer Geräte

Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte in Kliniken stellt ein Risiko dar und sollte daher aus Gründen der Sicherheit aller Patienten vermieden werden. Defekte elektrische Geräte können zu Bränden führen. Die bestehende Brandschutzordnung für das Klinikum Friedrichshafen und die Klinik Tettnang spiegelt das neben anderen gesetzlichen Regelungen wider.

Elektrische Geräte, die sich alleine durch eine CE-Kennzeichnung auszeichnen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Neben der CE-Kennzeichnung muss zusätzlich eines der folgenden Sicherheitssymbole, die am Typenschild des Gerätes zu erkennen sind, ausgewiesen sein:

GS - Geprüfte Sicherheit

VDE - Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik

TÜV - Technischer Überwachungsverein In spezifischen Bereichen kann die Nutzung von mobilem

Es dürfen nur Handys, Laptops oder Tablets sowie Geräte für die Körperpflege (Föhn, Rasierer..) mitgebracht werden. Diese müssen mangelfrei sein.

Alle mitgebrachten Geräte, auch medizinische, müssen dem Stationspersonal gemeldet werden.

Mobiltelefone und Smartphones können zu Störungen und Beeinträchtigungen von medizinischen Geräten führen. Ein in verschiedenen Bereichen ausgewiesenes Verbot der mobilen Endgeräte ist unbedingt zu beachten.

Mit der Erlaubnis zur Nutzung privater elektrischer Geräte ist nicht die Übernahme der Haftung bei Verlust oder Beschädigung verbunden. Die Haftung für Schäden, die dem Klinikum Friedrichshafen und der Klinik Tettnang durch von den Patienten mitgebrachte elektrische Geräte entstehen, richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Unzulässige elektrische Geräte

Elektrische Geräte, insbesondere solche, die u.a. zweckbedingt sowie betriebsbedingt Wärme abstrahlen, sind nicht gestattet.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Fernseh- und Radiogeräte

  • Heizkissen, -decken, -lüfter

  • Heizlampen, Infrarotgeräte

  • Ventilatoren, Klimaanlagen

  • Kühlgeräte, Kühlkissen

  • Akkus (von E-Bikes / E-Roller etc.)

Ebenso ist die Nutzung von selbst mitgebrachten Mehrfachsteckern oder Steckdosenleisten untersagt, da auch diese zu Bränden führen können.

Artikel teilen Facebook Facebook Mail