Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ehemals Lieferkettengesetz genannt, ist in Kraft.

Es schafft Rechtsklarheit für die Wirtschaft und stärkt die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen.

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist, in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Unternehmensgröße zu verpflichten, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen.

Es sollen darüber hinaus die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Zivilgesellschaft werden gestärkt, da das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den Umweltschutz erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Die Kontrollinstanz soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.

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